Beitrags ordnung
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Der Verein Digitale Kultur erhebt für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gemäß § 9 der Vereinssatzung Beiträge. #### § 1 Beiträge Der Beitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 5 Euro pro Monat. Fördermitglieder zahlen mindestens 5 Euro pro Monat. #### § 2 Fälligkeiten - Mitgliedsbeiträge werden zum 1. eines Monats fällig und sind dem Verein quartalsweise zu überweisen. - Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Kalendermonaten. - Bei Aufnahme eines Mitglieds während eines laufenden Quartals ist der Mitgliedsbeitrag bis zum jeweiligen Quartalsende sofort fällig und zu überweisen. - Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein werden zuviel bezahlte Beiträge zurückerstattet. - Statusänderungen der Vereinsmitgliedschaft können nur zum Ersten eines Monats erfolgen. Stand: 3. April 2003