Beitragsordnung

Download

Der Verein Digitale Kultur erhebt für die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gemäß § 9 der Vereinssatzung Beiträge.

§ 1 Beiträge

Der Beitrag für Ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 5 Euro pro Monat. Fördermitglieder zahlen mindestens 5 Euro pro Monat.

§ 2 Fälligkeiten

  • Mitgliedsbeiträge werden zum 1. eines Monats fällig und sind dem Verein quartalsweise zu überweisen.
  • Die Abrechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt nach Kalendermonaten.
  • Bei Aufnahme eines Mitglieds während eines laufenden Quartals ist der Mitgliedsbeitrag bis zum jeweiligen Quartalsende sofort fällig und zu überweisen.
  • Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Verein werden zuviel bezahlte Beiträge zurückerstattet.
  • Statusänderungen der Vereinsmitgliedschaft können nur zum Ersten eines Monats erfolgen.

Stand: 3. April 2003

Mitglied werden

Um Mitglied im Verein Digitale Kultur e.V. zu werden, fülle bitte den Mitgliedsantrag aus und sende ihn an die darin angegebene Adresse. Bitte informiere dich vorher über unsere Satzung und die Beitragsordnung.